Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb

Teilnahmevoraussetzungen und Organisatorisches

Die California Walnut Commission wird in Deutschland vertreten durch die mk² gmbh (nachfolgend „der Veranstalter“ genannt). Mit der Bewerbung akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (nachfolgend „die Teilnehmer“ genannt) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen.

  1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmen und Bäcker und Azubis von Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsform bestehen nicht. Die vorgestellten Produkte müssen überwiegend in den aufgeführten Ländern entwickelt worden sein.
  2. Es können nur eigene Produktideen eingereicht werden. Eingesendet werden dürfen sowohl neue wie auch kreative Weiterentwicklungen bestehender Produktideen mit kalifornischen Walnüssen.
  3. Die Teilnehmer sichern zu, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und durch die von ihnen eingereichten Produkte die Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, nicht zu verletzen.
  4. Die Bewerbung hat unter Erfüllung sämtlicher in den unten aufgeführten Rahmenbedingungen genannten Kriterien zu erfolgen. Die Bewerbung ist dabei mindestens einer der zur Auswahl stehenden Kategorien zuordnen.
  5. Es werden nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.
  6. Die Bewerbungen werden von der Fachjury beurteilt. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein Einspruch möglich.
  7. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Aufwendungen der Teilnehmer, gleich welcher Art, werden nicht ersetzt. Der Veranstalter stellt auf Anfrage kostenlose Muster kalifornischer Walnüsse zur Produktentwicklung zur Verfügung.


Hinweise Rezepte

  • Rezepte müssen kalifornische Walnüsse enthalten und können in den Kategorien Backwaren und/oder Patisserie eingereicht werden. Wichtig: vollständige Zutatenliste mit Mengenangaben in Gramm sowie eine komplette Zubereitungsanleitung sind der Bewerbung anzuhängen.
  • Kurze Produktbeschreibung inkl. Zuordnung, ob es sich es um ein neues oder kreativ weiterentwickeltes Rezept handelt (Angabe erfolgt auf Bewerbungsformular oder online).
  • Begründung für ein Marktpotenzial (inkl. Angabe eines umsetzbaren Endverbraucherpreises/100 g; Angabe erfolgt auf Bewerbungsformular oder online)
  • Aussagekräftiges Foto des fertigen Produkts ist der Bewerbung anzuhängen.


Anmeldung

Die Einsendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen (ausgefülltes Bewerbungsformular inkl. Rezept und aussagekräftigem Foto) muss bis zum 15. Juli 2021 per E-Mail an cwc@californiawalnuts.de oder online unter californawalnuts.de/backwettbewerb erfolgen. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.


Finale & Preisverleihung

Aus den eingereichten Rezepten werden durch die Jury pro Kategorie fünf Rezepte für das Finale ausgewählt. Pro Kategorie gibt es also fünf Finalisten, die ihre Kreation im Finale der Jury präsentieren.
Das Finale und die Preisverleihung finden am 30. August 2021 in der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk in Weinheim statt. Die eingereichten Kreationen werden vor Ort von den Finalisten vorbereitet und von der Jury verkostet. Am Vortag des Finales, dem 29. August, wird die Backstube für Vorbereitungen zur Verfügung stehen. Die Teilnehmer stimmen durch ihre Bewerbung zu, bei einer Einladung zum Finale, die notwendigen Hygienevorschriften im Rahmen der Veranstaltung einzuhalten. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungsort und -termin kurzfristig festzulegen oder zu verändern. Sollte es pandemiebedingt erforderlich sein, behält sich der Veranstalter vor, das Finale virtuell durchzuführen.

In jeder Kategorie werden drei Gewinner gekürt. Die Gewinner werden von der Jury ausgewählt. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.


Rechtliche Hinweise

  1. Die Sieger werden auf der Webseite der CWC (www.californiawalnuts.de) veröffentlicht. Im Rahmen der Prämierung und der begleitenden Berichterstattung, Werbemaßnahmen und sonstiger Aktivitäten werden pro Kategorie die Namen der Platzierungen 1 bis 3 (Teilnehmer sowie Unternehmen) und Informationen zu ihren Produkten bekannt gegeben. Das Einverständnis dazu wird mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb bereits erteilt.
  2. Die Auswertung und Entscheidung erfolgt anhand handwerklicher Kriterien sowie auf Basis des Innovationscharakters. Die Entscheidung über die Preisvergabe liegt allein bei der Fachjury.
  3. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Prämierung. Sollte eine Prämierung erfolgen, obgleich ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vorliegt, behält sich der Veranstalter vor, die Prämierung zurückzunehmen, die Auszeichnung einzuziehen und den Teilnehmer nachträglich auszuschließen. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme mit Produkten, mit denen die Rechte Dritter verletzt werden oder bei Verletzungen der Lebensmittelhygiene.
  4. Der Veranstalter haftet nicht für die von den teilnehmenden Unternehmen eingereichten Produkte.
  5. Die eingereichten Rezepturen können im Anschluss ohne zeitliche und örtliche Einschränkungen vom Veranstalter für weitere Vermarktungszwecke der CWC genutzt werden. Dabei übernimmt der Veranstalter jedoch keine Haftung bei gewerblichen Schutzrechten oder der Lebensmittelhygiene durch die eingereichten oder prämierten Produkte. Eine Prüfung, ob die eingereichten Teilnehmerbeiträge Rechte Dritter verletzen, erfolgt nicht.
  6. Jegliche Haftung des Veranstalters gegenüber Teilnehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für die Haftung auf Schadenersatz für Tod, Körperverletzung und Gesundheitsschäden und/oder bei grober Fahrlässigkeit.
  7. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt deutsches Recht.


Datenschutz

Der Veranstalter sammelt die bereitgestellten Informationen der Bewerbungen. Sie werden nur zur Auswahl durch die Fachjury und zur Organisation des Wettbewerbs von dem Veranstalter bearbeitet. Dies erfolgt streng vertraulich unter Wahrung des Datenschutzes. Die Teilnehmer erklären durch die Teilnahme am Wettbewerb ihr Einverständnis darüber, dass die Bewerbungsunterlagen an die Mitglieder der Fachjury weitergeleitet werden. Durch das Einreichen der Bewerbungsunterlagen akzeptieren die Bewerber zugleich die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbes.

(Stand: April 2021)


Über die California Walnut Commission

Die CWC vertritt über 4.800 Walnussanbauer und fast 100 Händler und Verarbeiter in Kalifornien. 1987 wurde die Kommission vom Staat Kalifornien mit dem Ziel der Entwicklung und Förderung internationaler Absatzmärkte gegründet. Zudem ist die Gesundheitsforschung ein wichtiges Anliegen für die CWC.

Neben umfangreichen Marktanalysen führt die Kommission generische Marketingprogramme durch, arbeitet eng mit Wirtschaftsvertretern zusammen und unterstützt wissenschaftliche Forschungsprojekte, die sich mit gesundheitlichen Aspekten des Verzehrs von Walnüssen beschäftigen.
Die Kommission besteht aus 13 Mitgliedern und ihren Stellvertretern. Ihr gehören acht bis zehn Walnussproduzenten und ihre Vertreter, zwei bis vier Walnusshändler und ein öffentliches Mitglied an.

California Walnut Commission
Trade Representation Germany
c/o mk2 marketing & kommunikation gmbh
Oxfordstraße 24
53111 Bonn
Tel.: 0228-94 37 87-0
E-Mail: cwc@californiawalnuts.de
www.californiawalnuts.de