Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb

Teilnahmevoraussetzungen und Organisatorisches

Die California Walnut Commission wird in Deutschland vertreten durch die Firma mk² marketing & kommunikation gmbh (nachfolgend „der Veranstalter“ genannt). Mit der Bewerbung akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (nachfolgend „die Teilnehmer“ genannt) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen.

  1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmen und Mitarbeiter von Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsform bestehen nicht. Die vorgestellten Produkte müssen überwiegend in den aufgeführten Ländern entwickelt worden sein.
  2. Es können nur eigene Produktideen eingereicht werden. Eingesendet werden dürfen sowohl neue wie auch kreative Weiterentwicklungen bestehender Produktideen mit kalifornischen Walnüssen.
  3. Die Teilnehmer sichern zu, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und durch die von ihnen eingereichten Produkte die Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, nicht zu verletzen.
  4. Die Bewerbung hat unter Erfüllung sämtlicher in den unten aufgeführten Rahmenbedingungen genannten Kriterien zu erfolgen.
  5. Es werden nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.
  6. Die Bewerbungen werden von der Fachjury beurteilt. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein Einspruch möglich.
  7. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Aufwendungen der Teilnehmer, gleich welcher Art, werden nicht ersetzt. Der Veranstalter stellt auf Anfrage kostenlose Muster kalifornischer Walnüsse zur Produktentwicklung zur Verfügung.

Rahmenbedingungen für die Bewerbung

Einreichung Rezepte

  • Rezepte müssen kalifornische Walnüsse enthalten. Wichtig: vollständige Zutatenliste mit Mengenangaben in Gramm sowie eine komplette Zubereitungsanleitung.
  • Kurze Produktbeschreibung inkl. Zuordnung, ob es sich es um ein neues oder kreativ weiterentwickeltes Rezept handelt.
  • Begründung für ein Marktpotenzial (inkl. Angabe eines umsetzbaren Endverbraucherpreises/100 g).
  • Aussagekräftiges Foto des fertigen Produkts.

Anmeldung

Die Einsendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular inkl. Rezept und aussagekräftigem Foto) kann über ein Online-Formular erfolgen.

Alternativ gibt es das Anmeldeformular hier zum Download. Dieses kann dann vollständig ausgefüllt inkl. Rezept und aussagekräftigem Foto per E-Mail an cwc@californiawalnuts.de gesendet werden.

Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen: 31. Juli 2020. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.

Auswahl der Gewinner

Aus den eingereichten Rezepten werden maximal zehn Rezepte ausgewählt, die in einem Finale gegeneinander antreten. Das Finale wird am 14. September 2020 in der Bundesakademie Deutsches Bäckerhandwerk in Weinheim stattfinden. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungsort und -termin kurzfristig zu verändern.

Alle Teilnehmer treten in einem Wettbewerb gegeneinander an. Es werden drei Gewinner gekürt. Die Gewinner werden von der Jury ausgewählt. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. 

Rechtliche Hinweise

  1. Die Sieger werden auf der Webseite der CWC (www.californiawalnuts.de) veröffentlicht. Im Rahmen der Prämierung und der begleitenden Berichterstattung, Werbemaßnahmen und sonstiger Aktivitäten werden die Namen der Platzierungen 1 bis 3 (Teilnehmer sowie Unternehmen) und Informationen zu ihren Produkten bekannt gegeben. Das Einverständnis dazu wird mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb bereits erteilt.
  2. Die Auswertung und Entscheidung erfolgt anhand handwerklicher Kriterien sowie auf Basis des Innovationscharakters. Die Entscheidung über die Preisvergabe liegt allein bei der Fachjury.
  3. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Prämierung. Sollte eine Prämierung erfolgen, obgleich ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vorliegt, behält sich der Veranstalter vor, die Prämierung zurückzunehmen, die Auszeichnung einzuziehen und den Teilnehmer nachträglich auszuschließen. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme mit Produkten, mit denen die Rechte Dritter verletzt werden oder bei Verletzungen der Lebensmittelhygiene.
  4. Der Veranstalter haftet nicht für die von den teilnehmenden Unternehmen eingereichten Produkte.
  5. Die eingereichten Rezepturen können im Anschluss ohne zeitliche und örtliche Einschränkungen vom Veranstalter für weitere Vermarktungszwecke der CWC genutzt werden. Dabei übernimmt der Veranstalter jedoch keine Haftung bei möglichen Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten oder der Lebensmittelhygiene durch die eingereichten oder prämierten Produkte. Eine Prüfung, ob die eingereichten Teilnehmerbeiträge Rechte Dritter verletzen, erfolgt nicht.
  6. Jegliche Haftung des Veranstalters gegenüber Teilnehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für die Haftung auf Schadenersatz für Tod, Körperverletzung und Gesundheitsschäden und/oder bei grober Fahrlässigkeit.
  7. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt deutsches Recht.

Datenschutz

Der Veranstalter sammelt die bereitgestellten Informationen der Bewerbungen. Sie werden nur zur Auswahl durch die Fachjury und zur Organisation des Wettbewerbs von dem Veranstalter bearbeitet. Dies erfolgt streng vertraulich unter Wahrung des Datenschutzes. Die Unternehmen erklären durch die Teilnahme am Wettbewerb ihr Einverständnis darüber, dass die Bewerbungsunterlagen an die Mitglieder der Fachjury weitergeleitet werden. Durch das Einreichen der Bewerbungsunterlagen akzeptieren die Bewerber zugleich die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbes.

(Stand: Januar 2020)

Über die California Walnut Commission

Die CWC vertritt über 4.800 Walnussanbauer und fast 100 Händler und Verarbeiter in Kalifornien. 1987 wurde die Kommission vom Staat Kalifornien mit dem Ziel der Entwicklung und Förderung internationaler Absatzmärkte gegründet. Zudem ist die Gesundheitsforschung ein wichtiges Anliegen für die CWC.

Neben umfangreichen Marktanalysen führt die Kommission generische Marketingprogramme durch, arbeitet eng mit Wirtschaftsvertretern zusammen und unterstützt wissenschaftliche Forschungsprojekte, die sich mit gesundheitlichen Aspekten des Verzehrs von Walnüssen beschäftigen. Die Kommission besteht aus 13 Mitgliedern und ihren Stellvertretern. Ihr gehören acht bis zehn Walnussproduzenten und ihre Vertreter, zwei bis vier Walnusshändler und ein öffentliches Mitglied an.

California Walnut Commission
Trade Representation Germany
c/o mk2 marketing & kommunikation gmbh
Oxfordstraße 24
53111 Bonn
Tel. 0228-94 37 87-0
E-Mail: CWC@californiawalnuts.de
www.californiawalnuts.de